KANTON
NORMALSATZ
REDUZIERTER SATZ
Aargau
Keine
Baselland
2,5% (Käufer und Verkäufer je zur Hälfte)
Basel-Stadt
3,0%
1,5% bei Selbstbewohnung
Bern
1,8%
Erste 800'000 bei Eigenheimkäufer befreit. Reduziert bei Familienmitgliedern, Erbschaft und Schenkung.
Luzern
1,5%
Solothurn
2,2%
1,1% bei Verkauf an Ehegatten und Nachkommen
Zug
Keine
Zürich
Keine
Die Handänderungssteuer wird bei jedem Immobilienverkauf oder -übertragung (Erbgang, Schenkung,...) fällig, unabhängig vom daraus resultierenden Gewinn oder Verlust.
In der Regel wird der Verkaufspreis als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Handänderungssteuer angewendet. Bei einer unentgeltlichen oder bei einem offensichtlich niedrigeren Marktpreis wird hingegen der Verkehrswert angewendet.
In der Regel wird der Verkaufspreis als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Handänderungssteuer angewendet. Bei einer unentgeltlichen oder bei einem offensichtlich niedrigeren Marktpreis wird hingegen der Verkehrswert angewendet.