Was ist die Grundstückgewinnsteuer?
Wer muss die Grundstückgewinnsteuer bezahlen?
Aber: Das Steueramt darf die Grundstückgewinnsteuer beim neuen Eigentümer einfordern, wenn dies beim Verkäufer aussichtslos erscheint. Der Staat hat ein Grundpfandrecht zur Sicherstellung seiner Ansprüche. Dabei müssen nicht einmal alle rechtlichen Schritte gegen den eigentlichen Steuerschuldner ausgeschöpft werden, bevor sich das Steueramt an den neuen Eigentümer hält. Es reicht die Tatsache, dass die Schuld uneinbringlich ist.
Wie wird die Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf berechnet?
Vereinfacht wird der steuerbare Gewinn aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den anrechenbaren Anlagekosten berechnet. Dazu können neben dem ursprünglichen Kaufpreis beispielsweise gehören:
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bestimmte Kauf- und Verkaufskosten
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wertvermehrende Investitionen und Umbauten
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bestimmte Makler-, Notariats- und Grundbuchkosten
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weitere gesetzlich anerkannte Aufwendungen
Auch die Besitzdauer kann die Höhe der Steuer beeinflussen. In Basel-Stadt beispielsweise ist der Steuersatz unter anderem von der Besitzdauer abhängig.
In bestimmten Fällen kann die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden, beispielsweise bei einer steuerlich anerkannten Ersatzbeschaffung von selbst genutztem Wohneigentum oder bei bestimmten Erbschaften und Schenkungen.
Ponimmobilien unterstützt Verkäufer bei der Vorbereitung und Koordination des Verkaufs und kann bei der Ermittlung der voraussichtlichen Grundstückgewinnsteuer unterstützen. Die definitive Berechnung und Veranlagung erfolgt durch die zuständige Steuerbehörde.
