Seit 1993 vermittelt Ponimmobilien Immobilien in Basel und der Nordwestschweiz
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Über uns
Unsere Dienstleistungen
Unsere Dienstleistungen sind bis zum erfolgreichen Verkauf/Vermietung kostenlos und decken den gesamten Bereich der Immobilienvermarktung, von der Aufnahme des Objekts bis zur Schlüsselübergabe, ohne vertragliche Bindung. Im Dienstleistungspaket enthalten sind die vollständige Aufnahme der Immobilie mit Weitwinkelfoto-, Video- und Drohnenaufnahme, die interne und externe Bewertung der Immobilie, die Beratung unter Berücksichtigung der relevanten Steuer- und Rechtsaspekte, eine hochwertige Verkaufsdokumentation, flächendeckende Publikationen auf den grössten Immobilienportalen der Schweiz und sozialen Medien, die Terminierungen und Besichtigungen, die Anmeldung und Begleitung beim Notar/Amtschreiberei sowie die Schlüsselübergabe mit Zählerablesung und Ummeldung. Der Kunde wird während der Vermarktung mit Berichten über den aktuellen Stand fortlaufend informiert. Bei erfolgreichem Verkauf ist eine Provision von 1%, bei der Vermietung 1 Monatsmiete, ohne weitere Kosten, fällig. Auf Wunsch können auch weitere Dienstleistungen, wie z.B. Beratung beim Kauf, oder einzelne Dienstleistungen, wie z.B. die Erstellung der Verkaufsdokumentation, erbracht werden. Zudem helfen wir Ihnen bei der Berechnung der anfallenden Gebühren und Steuern, insbesondere bei der Grundstückgewinnsteuer.
Wer seine Immobilie verkaufen möchte, dem stellt sich schnell die Frage: Sollte ich den Verkauf selbst in die Hand nehmen oder einen erfahrenen Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen?
Wer die Mühen und Risiken des Selbstverkaufes in die Hand nimmt, kann sich die Maklerprovision sparen. Andererseits ist er für alles selbst verantwortlich. Dies umfasst die Beobachtung der aktuellen Marktsituation, das Bewerten der Immobilie, das Erstellen einer Verkaufsdokumentation, das Beschaffen aller Verkaufsunterlagen, die Insertion im Internet und/oder in Zeitungen, das Durchführen von Besichtigungen der zu verkaufenden Immobilie mit interessierten Käufern, das Führen von Verkaufsverhandlungen sowie die abschliessenden rechtlichen Schritte (Kaufvertrag, finanzielle Abwicklung etc.).
Immobilienbewertung/realistischer Verkaufspreis
Eine besondere Bedeutung nimmt die Bewertung der Immobilie durch den Makler vor Verkaufsstart ein. Denn: Eine realistische Bewertung ist die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermarktung der Immobilie. Wenn der Immobilieneigentümer nämlich einen zu hohen Preis verlangt, riskiert er auf der Immobilie sitzen zu bleiben und umgekehrt, wenn er einen zu niedrigen Preis verlangt, kann er einen finanziellen Verlust erleiden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Kosten entstehen beim Immobilienverkauf?
Beim Verkauf einer Immobilie können je nach Kanton, Objekt und individueller Situation unterschiedliche Kosten entstehen. Zu den wichtigsten möglichen Kosten gehören insbesondere die Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer, Maklerprovision, Notariats- und Grundbuchkosten sowie weitere Verkaufs- und Finanzierungskosten.
Mögliche Kosten sind:
-
Grundstückgewinnsteuer auf dem beim Verkauf erzielten steuerbaren Gewinn
-
Maklerprovision, sofern ein Makler mit dem Verkauf beauftragt wird
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Notariats- und Grundbuchgebühren, abhängig von Kanton und vertraglicher Vereinbarung
-
Kosten für Grundbuchauszüge, Beglaubigungen oder weitere Dokumente
-
Handänderungssteuer, abhängig vom Kanton und Nutzung der Immobilie
-
Bewertungs- und Insertionskosten sind bei Ponimmobilien im Maklerhonorar enthalten
-
bei einer vorzeitigen Auflösung einer Festhypothek möglicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung
-
weitere objektspezifische Kosten, beispielsweise für notwendige Unterlagen oder Nachweise
Welche Kosten tatsächlich anfallen und wer sie trägt, hängt insbesondere vom Standort der Immobilie und den Vereinbarungen im Kaufvertrag ab. Auch die Grundstückgewinnsteuer wird kantonal unterschiedlich berechnet. In Basel-Stadt können beispielsweise bestimmte Verkaufsnebenkosten wie Maklerprovisionen, Insertionskosten sowie Notariats- und Grundbuchkosten bei der Ermittlung des steuerbaren Grundstückgewinns berücksichtigt werden.
Bei Ponimmobilien beträgt die Vermittlungsprovision bei erfolgreicher Vermittlung aktuell 1 % + MwSt.; gemäss unserem Leistungsmodell entstehen für die vereinbarten Verkaufsleistungen keine zusätzlichen Marketing- oder Insertionsgebühren.
Vor einem Verkauf empfiehlt es sich, die voraussichtlichen Kosten frühzeitig zu berechnen. Ponimmobilien unterstützt Verkäufer dabei, die zu erwartenden Verkaufsnebenkosten und den voraussichtlichen Nettoerlös transparent einzuschätzen.
Was kostet mich der Makler beim Verkauf?
Ponimmobilien verrechnet bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision von lediglich 1% + MwSt. Es entstehen keine weiteren Kosten oder Gebühren.
In der Vermittlungsprovision sind sämtliche Leistungen rund um die erfolgreiche Vermarktung und Abwicklung der Immobilie enthalten – von der persönlichen Beratung über die professionelle Aufnahme, Bewertung und Publikation des Objekts bis hin zu Besichtigungen, Kaufanmeldung und der abschliessenden Schlüsselübergabe.
Damit bietet Ponimmobilien eine transparente und faire Vermittlung zu attraktiven Konditionen, ohne zusätzliche Kosten für den Kunden.
Entstehen zusätzliche Kosten für Marketing, Fotos oder Inserate?
In unserem Leistungsumfang sind die für einen professionellen Verkauf notwendigen Vermarktungsmassnahmen, die Erstellung des Verkaufsinserats und die Präsentation der Immobilie in der Provision von 1% + MWSt. enthalten.
Sollten darüber hinaus besondere Leistungen gewünscht oder erforderlich sein, besprechen wir diese vorab transparent mit Ihnen. Es entstehen keine unerwarteten Kosten.
Gerne erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch genau, welche Leistungen in unserem Maklerhonorar enthalten sind und welche zusätzlichen Kosten gegebenenfalls anfallen können.
Kann ich meine Immobilie ohne schriftlichen Maklervertrag verkaufen?
Grundsätzlich ja. Nach Schweizer Recht kann ein Maklervertrag auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Ein schriftlicher Vertrag ist für die Gültigkeit eines Maklerauftrags grundsätzlich nicht zwingend erforderlich.
Bei Ponimmobilien können auf Wunsch des Kunden die wesentlichen Konditionen und Vereinbarungen transparent schriftlich bestätigt werden. So wissen Eigentümer und Makler von Beginn an, welche Leistungen vereinbart wurden und unter welchen Bedingungen die Vermittlung erfolgt.
Wann wird das Maklerhonorar fällig?
Bei Ponimmobilien ist das Maklerhonorar fällig mit dem erfolgreichen Abschluss des Immobilienverkaufs, d.h. mit der öffentlichen Beurkundung.
Ponimmobilien verzichtet bewusst auf den Abschluss eines schriftlichen Maklerauftrags, um dem Kunden mehr Freiheit zu gewähren. Auf Wunsch kann ein schriftlicher Maklerauftrag dennoch abgeschlossen werden.
Kann ich eine vermietete Immobilie verkaufen?
Ja. Eine vermietete Immobilie kann grundsätzlich auch während eines laufenden Mietverhältnisses verkauft werden. Der Verkauf ist dabei nicht automatisch an eine Beendigung des Mietverhältnisses gekoppelt.
Beim Verkauf ist insbesondere zu prüfen, welche Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag bestehen. Bei einem Eigentümerwechsel tritt der Käufer grundsätzlich in das bestehende Mietverhältnis ein. Die bestehenden Mietverträge und die aktuellen Mietzinse sind deshalb wichtige Bestandteile der Verkaufsunterlagen.
Je nach Zielgruppe kann eine vermietete Immobilie sowohl für private Käufer als auch für Anleger interessant sein. Für Investoren stehen beispielsweise Mietzinseinnahmen, Rendite, Zustand der Liegenschaft und zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten im Vordergrund.
Wenn die Immobilie hingegen frei von Mietverhältnissen verkauft werden soll, müssen die mietrechtlichen Bestimmungen und die konkrete Situation des Mietverhältnisses berücksichtigt werden. Eine Kündigung sollte deshalb nicht ohne vorherige Abklärung erfolgen.
Unser Tipp: Lassen Sie vor dem Verkauf die bestehenden Mietverträge und die aktuelle Mietsituation prüfen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Verkaufsstrategie für eine vermietete Immobilie sinnvoll ist und welche Käufergruppen angesprochen werden können.
Ponimmobilien begleitet Sie bei der Vermarktung, den Besichtigungen und den Verhandlungen und unterstützt Sie bei der Koordination des Verkaufsprozesses.
Kann ich eine Immobilie mit bestehendem Wohnrecht verkaufen?
Für den Verkauf ist deshalb entscheidend, wie das Wohnrecht ausgestaltet ist, für welchen Bereich es gilt, wie lange es besteht und ob es im Grundbuch eingetragen ist. Diese Punkte können den erzielbaren Verkaufspreis und die Zielgruppe der Käufer beeinflussen.
Eine Immobilie mit Wohnrecht kann beispielsweise gezielt an Investoren oder Käufer verkauft werden, die eine entsprechende Nutzung akzeptieren. Je nach Situation kann auch geprüft werden, ob das Wohnrecht vor dem Verkauf im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden kann.
Ponimmobilien berücksichtigt das bestehende Wohnrecht bei der Bewertung, Preisgestaltung und Vermarktungsstrategie und klärt die relevanten Unterlagen gemeinsam mit Eigentümerschaft und Notariat.
Bei der rechtlichen Beurteilung und einer allfälligen Löschung oder Änderung des Wohnrechts sollte das zuständige Notariat einbezogen werden.
Wie verkaufe ich eine geerbte Immobilie?
Eine geerbte Immobilie kann grundsätzlich verkauft werden. Vor dem Verkauf sollte jedoch zunächst geklärt werden, wer Eigentümer der Immobilie ist und wer über den Verkauf entscheiden darf.
Bei mehreren Erben entsteht in der Regel eine Erbengemeinschaft. In diesem Fall müssen die erforderlichen Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Für die Verkaufsabwicklung sind unter anderem der Erbnachweis, die Eigentumsverhältnisse und der aktuelle Grundbuchstand relevant.
Der Verkauf einer geerbten Immobilie erfolgt typischerweise in folgenden Schritten:
1. Erbschaft und Eigentumsverhältnisse klären
Zunächst werden die Erben und die Eigentumsverhältnisse geprüft. Je nach Situation sind entsprechende Unterlagen wie Erbbescheinigung, Testament oder Erbvertrag erforderlich.
2. Immobilie und Unterlagen prüfen
Wir unterstützen bei der Zusammenstellung der für den Verkauf notwendigen Unterlagen und klären beispielsweise Grundbuchangaben, bestehende Hypotheken, Dienstbarkeiten oder andere Besonderheiten der Liegenschaft.
3. Marktwert ermitteln
Anschliessend wird der aktuelle Marktwert der Immobilie ermittelt und eine geeignete Verkaufsstrategie festgelegt.
4. Vermarktung und Verkauf
Nach der Vorbereitung wird die Immobilie professionell vermarktet, Besichtigungen werden organisiert und die Verhandlungen mit potenziellen Käufern geführt.
5. Kaufvertrag und Eigentumsübertragung
Nach Einigung mit einem Käufer wird der Verkauf über das zuständige Notariat abgewickelt. Die Eigentumsübertragung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen und grundbuchrechtlichen Vorgaben.
Steuern beachten: Beim Verkauf einer geerbten Immobilie können je nach Kanton und individueller Situation steuerliche Fragen entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit der Grundstückgewinnsteuer und der Erbschaft. Die konkrete steuerliche Situation sollte deshalb frühzeitig mit dem zuständigen Steuerberater oder der zuständigen Behörde geklärt werden.
Ponimmobilien begleitet Sie auch bei geerbten Immobilien persönlich – von der ersten Bewertung und Zusammenstellung der Verkaufsunterlagen über die Vermarktung und Verhandlungen bis zur notariellen Abwicklung.
Kann ich eine Immobilie während einer Scheidung verkaufen?
Ja, eine Immobilie kann grundsätzlich auch während eines laufenden Scheidungsverfahrens verkauft werden.Entscheidend ist jedoch, wem die Immobilie gehört, welcher Güterstand besteht und ob es sich um die gemeinsame Familienwohnung handelt.
Bei einer gemeinsam gehaltenen Immobilie müssen in der Regel beide Ehegatten in den Verkaufsprozess einbezogen werden. Auch bei einer Immobilie, die nur auf einen Ehegatten eingetragen ist, können bei der Familienwohnung besondere Zustimmungserfordernisse bestehen.
Vor dem Verkauf sollten deshalb insbesondere Eigentumsverhältnisse, bestehende Hypotheken, die Aufteilung des Verkaufserlöses und allfällige Vereinbarungen im Rahmen der Trennung oder Scheidung geklärt werden.
Ponimmobilien kann den Verkaufsprozess professionell begleiten und die Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlungen koordinieren. Für die rechtliche und güterrechtliche Beurteilung empfiehlt es sich, das zuständige Notariat oder einen Rechtsberater einzubeziehen.
So kann der Verkauf auch während einer anspruchsvollen persönlichen Situation strukturiert und möglichst neutral abgewickelt werden.
Was muss ich beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses beachten?
Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses sind neben der Lage und dem baulichen Zustand insbesondere die Mieterträge, bestehenden Mietverhältnisse und zukünftigen Investitionen entscheidend. Käufer prüfen in der Regel nicht nur die Immobilie selbst, sondern auch deren wirtschaftliches Potenzial.
Vor dem Verkauf sollten deshalb insbesondere folgende Unterlagen und Punkte vorbereitet werden:
-
Mieterspiegel und bestehende Mietverträge
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aktuelle Mietzinseinnahmen und Nebenkosten
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Leerstände und allfällige Kündigungen
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Grundbuchauszug und bestehende Dienstbarkeiten
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Bau- und Gebäudeunterlagen
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Angaben zu Renovationen und Sanierungen
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Zustand von Heizung, Dach, Fassade und weiteren wichtigen Gebäudeteilen
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bestehende Hypotheken und allfällige besondere Verpflichtungen
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zu erwartender Unterhalts- und Investitionsbedarf
-
steuerliche Auswirkungen des Verkaufs
Für die Preisfindung können neben dem Sachwert insbesondere Ertragswert und Rendite eine wichtige Rolle spielen. Bei grösseren Mehrfamilienhäusern richtet sich die Vermarktung deshalb häufig gezielt an private oder institutionelle Anleger.
Ponimmobilien analysiert die relevanten Objekt- und Ertragsdaten, ermittelt eine marktgerechte Verkaufsstrategie und spricht gezielt geeignete Kaufinteressenten an. Dabei begleiten wir die Eigentümerschaft von der Bewertung über die Vermarktung und Besichtigungen bis zu den Preisverhandlungen und zum Verkaufsabschluss.
Was muss ich beim Verkauf eines Grundstücks beachten?
Beim Verkauf eines Grundstücks sind neben dem aktuellen Grundstückswert insbesondere Bebaubarkeit, Ausnützung und rechtliche Rahmenbedingungen entscheidend. Je nach Grundstück können diese Faktoren den möglichen Verkaufspreis erheblich beeinflussen.
Vor dem Verkauf sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
-
Grundbuchauszug und Eigentumsverhältnisse
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Zonierung und mögliche Ausnützung
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Bauvorschriften und bestehende Gestaltungs- oder Quartierpläne
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Erschliessung des Grundstücks
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bestehende Dienstbarkeiten, Wegrechte oder Baurechte
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allfällige bestehende Miet-, Pacht- oder Nutzungsverhältnisse
-
mögliche Altlasten oder besondere Belastungen
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Grundstückgewinnsteuer und weitere mit dem Verkauf verbundene Kosten
Bei einem Bauland ist zudem wichtig zu prüfen, welches Nutzungspotenzial tatsächlich besteht. Ein Grundstück mit hoher Ausnützung oder interessanten Entwicklungsmöglichkeiten kann für Bauträger und Investoren besonders interessant sein.
Ponimmobilien beurteilt das Grundstück im Zusammenhang mit seiner Lage, Grösse, Nutzungsmöglichkeit und aktuellen Marktsituation und entwickelt daraus eine passende Verkaufsstrategie. Für rechtliche, steuerliche oder baurechtliche Fragen können zusätzlich Notariat, Gemeinde oder Fachspezialisten beigezogen werden.
Was muss ich beim Verkauf einer Eigentumswohnung beachten?
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung sind neben Lage, Zustand und Wohnfläche auch die Besonderheiten des Stockwerkeigentums wichtig. Kaufinteressenten möchten in der Regel nicht nur die Wohnung selbst beurteilen, sondern auch die Situation der gesamten Stockwerkeigentümergemeinschaft kennen.
Vor dem Verkauf sollten deshalb insbesondere folgende Unterlagen und Punkte vorbereitet werden:
-
Grundbuchauszug und Wertquote
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Stockwerkeigentümer-Reglement und Begründungsakt
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Aufteilungspläne
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aktuelle Jahresrechnung und Budget der Stockwerkeigentümergemeinschaft
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Stand des Erneuerungsfonds
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Protokolle der letzten Stockwerkeigentümerversammlungen
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Informationen über geplante oder bereits beschlossene Sanierungen und Renovationen
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bestehende Sondernutzungsrechte, beispielsweise für Garten, Sitzplatz oder Parkplatz
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allfällige Dienstbarkeiten oder andere Belastungen
-
bestehende Hypothek und weitere für den Verkauf relevante Unterlagen
Auch die finanzielle Situation der Stockwerkeigentümergemeinschaft kann den Wert und die Attraktivität einer Wohnung beeinflussen. Beschlossene Sanierungen oder ein geringer Erneuerungsfonds sollten deshalb transparent kommuniziert werden.
Ponimmobilien unterstützt Eigentümer bei der Zusammenstellung der Verkaufsunterlagen, der marktgerechten Bewertung, der Vermarktung und den Verhandlungen mit Kaufinteressenten. Die rechtliche Prüfung der Unterlagen erfolgt durch das zuständige Notariat bzw. die entsprechenden Fachstellen.
Kann ich eine Immobilie im Baurecht verkaufen?
Ja, eine Immobilie im Baurecht kann grundsätzlich verkauft werden. Beim Verkauf wird nicht das Land selbst übertragen, sondern das bestehende Baurecht beziehungsweise das Eigentum an der darauf erstellten Baute. Ein selbstständiges und dauerndes Baurecht kann als eigenes Grundstück im Grundbuch eingetragen und veräussert werden.
Vor dem Verkauf sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
-
Restlaufzeit des Baurechts
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Höhe und Entwicklung des Baurechtszinses
-
Regelungen zur Anpassung des Baurechtszinses
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mögliche Übertragungsbeschränkungen
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allfällige Vorkaufsrechte
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bestehende Hypotheken und weitere Belastungen
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Regelungen zum Heimfall und zur Heimfallentschädigung
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Zustand und Wert der auf dem Baurechtsgrundstück stehenden Immobilie
Die Restlaufzeit und die Höhe des Baurechtszinses können den Marktwert einer Immobilie erheblich beeinflussen. Auch die Regelungen zum Heimfall sollten bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Ponimmobilien prüft die relevanten Eckdaten des Baurechts, berücksichtigt diese bei der Bewertung und entwickelt eine passende Verkaufsstrategie. Der konkrete Baurechtsvertrag sollte vor dem Verkauf durch das zuständige Notariat oder eine entsprechende Fachstelle geprüft werden.
Kann ich eine Immobilie mit bestehender Nutzniessung verkaufen?
Ja, eine Immobilie mit bestehender Nutzniessung kann grundsätzlich verkauft werden. Die Nutzniessung bleibt bei einem Verkauf jedoch grundsätzlich bestehen, sofern sie nicht vorher gelöscht oder eine andere Regelung getroffen wird. Eine im Grundbuch eingetragene Nutzniessung gewährt der berechtigten Person das Recht, die Immobilie zu nutzen und daraus den entsprechenden Nutzen zu ziehen.
Für den Verkauf ist deshalb entscheidend, wie die Nutzniessung ausgestaltet ist und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Eine bestehende Nutzniessung kann den Kreis der Kaufinteressenten einschränken und sich auf den erzielbaren Verkaufspreis auswirken.
Vor dem Verkauf sollte insbesondere geprüft werden:
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der genaue Inhalt der Nutzniessung
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die Eintragung im Grundbuch
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wer nutzniessungsberechtigt ist
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welche Kosten und Unterhaltspflichten bestehen
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ob eine Löschung der Nutzniessung vor dem Verkauf möglich und gewünscht ist.
Ponimmobilien berücksichtigt die bestehende Nutzniessung bei der Bewertung, Preisgestaltung und Vermarktungsstrategie und koordiniert die notwendigen Schritte mit Eigentümerschaft und Notariat.
Die konkrete rechtliche und steuerliche Beurteilung sollte durch das zuständige Notariat oder eine Fachperson erfolgen.
































































































