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PONIMMOBILIEN – der Immobilienmakler für Basel und die Nordwestschweiz seit 1993

Gratis Immobilienbewertung

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Über uns

Daniel Poni ist Gründer und Geschäftsinhaber von Ponimmobilien GmbH. Seit 1993 als selbständiger Immobilienmakler, Bewirtschafter und Berater vorwiegend in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn tätig. Unsere Eigenschaften: „schnell, kompetent, unkompliziert und nachhaltig“. Wir sprechen fliessend Deutsch, Italienisch, Englisch und Französisch. Profitieren Sie von den schweizweit besten Konditionen bei der Vermarktung Ihrer Immobilie, sei es beim Verkauf mit nur 1% Provision, als auch bei der Vermietung mit nur 1 Monatsmiete, inklusive gratis Bewertung Ihrer Immobilie. Zudem garantieren wir, dass jede auf Ponimmobilien publizierte Immobilie von mindestens einem schweizerischen Finanzinstitut finanziert wird.

Unsere Dienstleistungen

Unsere Dienstleistungen sind bis zum erfolgreichen Verkauf/Vermietung kostenlos und decken den gesamten Bereich der Immobilienvermarktung, von der Aufnahme des Objekts bis zur Schlüsselübergabe, ohne vertragliche Bindung. Im Dienstleistungspaket enthalten sind die vollständige Aufnahme der Immobilie mit Weitwinkelfoto-, Video- und Drohnenaufnahme, die interne und externe Bewertung der Immobilie, die Beratung unter Berücksichtigung der relevanten Steuer- und Rechtsaspekte, eine hochwertige Verkaufsdokumentation, flächendeckende Publikationen auf den grössten Immobilienportalen der Schweiz und sozialen Medien, die Terminierungen und Besichtigungen, die Anmeldung und Begleitung beim Notar/Amtschreiberei sowie die Schlüsselübergabe mit Zählerablesung und Ummeldung. Der Kunde wird während der Vermarktung mit Berichten über den aktuellen Stand fortlaufend informiert. Bei erfolgreichem Verkauf ist eine Provision von 1%, bei der Vermietung 1 Monatsmiete, ohne weitere Kosten, fällig. Auf Wunsch können auch weitere Dienstleistungen, wie z.B. Beratung beim Kauf, oder einzelne Dienstleistungen, wie z.B. die Erstellung der Verkaufsdokumentation, erbracht werden. Zudem helfen wir Ihnen bei der Berechnung der anfallenden Gebühren und Steuern, insbesondere bei der Grundstückgewinnsteuer.
Warum sollten Sie einen Immobilienmakler beauftragen?

Wer seine Immobilie verkaufen möchte, dem stellt sich schnell die Frage: Sollte ich den Verkauf selbst in die Hand nehmen oder einen erfahrenen Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen?

Wer die Mühen und Risiken des Selbstverkaufes in die Hand nimmt, kann sich die Maklerprovision sparen. Andererseits ist er für alles selbst verantwortlich. Dies umfasst die Beobachtung der aktuellen Marktsituation, das Bewerten der Immobilie, das Erstellen einer Verkaufsdokumentation, das Beschaffen aller Verkaufsunterlagen, die Insertion im Internet und/oder in Zeitungen, das Durchführen von Besichtigungen der zu verkaufenden Immobilie mit interessierten Käufern, das Führen von Verkaufsverhandlungen sowie die abschliessenden rechtlichen Schritte (Kaufvertrag, finanzielle Abwicklung etc.).

Immobilienbewertung/realistischer Verkaufspreis

Eine besondere Bedeutung nimmt die Bewertung der Immobilie durch den Makler vor Verkaufsstart ein. Denn: Eine realistische Bewertung ist die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermarktung der Immobilie. Wenn der Immobilieneigentümer nämlich einen zu hohen Preis verlangt, riskiert er auf der Immobilie sitzen zu bleiben und umgekehrt, wenn er einen zu niedrigen Preis verlangt, kann er einen finanziellen Verlust erleiden.

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Kunden & Partner

Kundenerfahrungen

„Nach mehreren Gesprächen mit verschiedenen Immobilienfirmen aus der Region BL habe ich ehrlich gesagt gestaunt, was teilweise Angeboten wurde für eine Maklerdienstleistung. Rund 7 % Provision sind mir mehrfach begegnet für ein Objekt in Waldenburg. Meist gut verpackt mit “Standardaufwand” und Marketing wie VR Bilder etc. Absolut unnötig! Der Witz ist noch, wenn der Verkaufspreis runterginge, ginge man mit der Provision aber nicht runter. Absoluter Witz! :). Also hätte ich noch ein Minusgeschäft am Schluss. Bei PONI Immobilien war das dann ein ganz anderes Bild: transparente Konditionen, klare Aussagen und keine aufgeblähten Verkaufsversprechen. 1% Provision. Einfach ehrlich, direkt und ohne das Gefühl, dass man zuerst ein Luxuspaket rechtfertigen muss. Für mich zeigt sich einmal mehr: Nicht jeder hohe Preis bedeutet automatisch bessere Leistung. Lasst euch nicht über den Tisch Ziehen. Vergleichen lohnt sich.“
Atila Okur
„Beim Verkauf unseres Eigenheimes waren wir vorerst unsicher, ob wir wirklich einen Makler benötigen oder das Ganze nicht selber machen können. Dann erhielt ich von einer Notarin die Empfehlung, dies doch mit Poni Immobilien abzuwickeln. Welch guter Entscheid, erst während dem ganzen Prozess ist uns klar geworden, wieviel Arbeit und Fachknowhow dies ist und wo überall Fehler gemacht werden können. Herr Poni war immer sehr auf Zack, hat jede Frage professionell und schnell beantwortet und sich extrem engagiert. Dies führte schnell (und zur kompletten Zufriedenheit für uns) zum Ziel und so durften wir vor wenigen Tagen unser Haus einer neuen Eigentümerschaft übergeben! Grossen Anteil daran hatte zweifellos Herr Poni, welcher zu jeder Tages- und Nachtzeit und sogar am Wochenende für uns und unsere Kundschaft da war und für alle Parteien zu einem Erfolg werden liess!“
Beat Lehmann
„Wir konnten unsere Immobilie mit Poniimmobilien genau nach unseren Wünschen verkaufen. Herr poni ist sehr freundlich, ausserdem punktet er mit seinem fundierten Wissen rund um den Immobilienhandel. Er konnte uns alle fragen immer kompetent beantworten. Ausserdem ist er auch ausserhalb Bürozeiten stets erreichbar, was wir sehr geschätzt haben. Und das ganze zu einem Preis welcher kein anderer bietet. Sehr zu empfehlen.“
Anouschka Graf
„Ich war jederzeit über den Stand des Liegenschaftsverkaufs sehr gut informiert. Ich hatte immer ein gutes Gefühl den richtigen Makler gewählt zu haben und empfehle ihn vorbehaltlos als Partner für den Verkauf anderer Immobilien.“
Stefan Bauer
„Die Abwicklung des Verkaufs der Wohnung war sehr gut, Herr Poni ist Kompetent und sehr gut Organisiert. Ich werde die Firma Ponimmobilien gerne Weiterempfehlen.“
Sandro Salvini
„Wir wurden von Herrn Poni bei unserem Hauskauf durchgehend gut, transparent und mit hohem Fachwissen betreut. Er hat uns detailliert durch den gesamten Prozess geführt und ich kann ihn ohne Einschränkung von meiner Seite aus empfehlen, herzlichen Dank!“
Stefan Bechold
„Herr Poni hat von der ersten Begegnung an einen sehr guten Eindruck hinterlassen. Seine Arbeitsweise und der Umgang mit Menschen und der Materie Immobilien ist sehr professionell. Nach einigen Erfahrungen mit anderen Maklern kann ich Herr Poni nur wärmstens empfehlen.“
Pascal Chappuis
„Ponimmobilien ist als Immobilienmakler in Basel sehr empfehlenswert.“
Doganay Eser
„Die online Immobilienbewertung von Ponimmobilien ist schnell, einfach und kostenlos.“
Jakub Cavalco
„Ponimmobilien bietet auch bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer professionelle Unterstützung.“
Godo Schlüter

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet mich der Makler beim Verkauf?

Ponimmobilien verrechnet bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision von lediglich 1 % zzgl. MwSt. Es entstehen keine weiteren Kosten oder Gebühren.

In der Vermittlungsprovision sind sämtliche Leistungen rund um die erfolgreiche Vermarktung und Abwicklung der Immobilie enthalten – von der persönlichen Beratung über die professionelle Aufnahme, Bewertung und Publikation des Objekts bis hin zu Besichtigungen, Kaufanmeldung und der abschliessenden Schlüsselübergabe.

Damit bietet Ponimmobilien eine transparente und faire Vermittlung zu attraktiven Konditionen, ohne zusätzliche Kosten für den Kunden.

Entstehen zusätzliche Kosten für Marketing, Fotos oder Inserate?

In unserem Leistungsumfang sind die für einen professionellen Verkauf notwendigen Vermarktungsmassnahmen, die Erstellung des Verkaufsinserats und die Präsentation der Immobilie in der Provision von 1% + Mehrwertsteuer enthalten.

Sollten darüber hinaus besondere Leistungen gewünscht oder erforderlich sein, besprechen wir diese vorab transparent mit Ihnen. Es entstehen keine unerwarteten Kosten.

Gerne erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch genau, welche Leistungen in unserem Maklerhonorar enthalten sind und welche zusätzlichen Kosten gegebenenfalls anfallen können.

Kann ich meine Immobilie ohne schriftlichen Maklervertrag verkaufen?

Grundsätzlich ja. Nach Schweizer Recht kann ein Maklervertrag auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Ein schriftlicher Vertrag ist für die Gültigkeit eines Maklerauftrags grundsätzlich nicht zwingend erforderlich.

Bei Ponimmobilien können auf Wunsch des Kunden die wesentlichen Konditionen und Vereinbarungen transparent schriftlich bestätigt werden. So wissen Eigentümer und Makler von Beginn an, welche Leistungen vereinbart wurden und unter welchen Bedingungen die Vermittlung erfolgt.

Wann wird das Maklerhonorar fällig?

Bei Ponimmobilien ist das Maklerhonorar fällig mit dem erfolgreichen Abschluss des Immobilienverkaufs, d.h. mit der öffentlichen Beurkundung.

Ponimmobilien verzichtet bewusst auf den Abschluss eines schriftlichen Maklerauftrags, um dem Kunden mehr Freiheit zu gewähren. Auf Wunsch kann ein schriftlicher Maklerauftrag dennoch abgeschlossen werden.

Kann ich eine vermietete Immobilie verkaufen?

Ja. Eine vermietete Immobilie kann grundsätzlich auch während eines laufenden Mietverhältnisses verkauft werden. Der Verkauf ist dabei nicht automatisch an eine Beendigung des Mietverhältnisses gekoppelt.

Beim Verkauf ist insbesondere zu prüfen, welche Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag bestehen. Bei einem Eigentümerwechsel tritt der Käufer grundsätzlich in das bestehende Mietverhältnis ein. Die bestehenden Mietverträge und die aktuellen Mietzinse sind deshalb wichtige Bestandteile der Verkaufsunterlagen.

Je nach Zielgruppe kann eine vermietete Immobilie sowohl für private Käufer als auch für Anleger interessant sein. Für Investoren stehen beispielsweise Mietzinseinnahmen, Rendite, Zustand der Liegenschaft und zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten im Vordergrund.

Wenn die Immobilie hingegen frei von Mietverhältnissen verkauft werden soll, müssen die mietrechtlichen Bestimmungen und die konkrete Situation des Mietverhältnisses berücksichtigt werden. Eine Kündigung sollte deshalb nicht ohne vorherige Abklärung erfolgen.

Unser Tipp: Lassen Sie vor dem Verkauf die bestehenden Mietverträge und die aktuelle Mietsituation prüfen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Verkaufsstrategie für eine vermietete Immobilie sinnvoll ist und welche Käufergruppen angesprochen werden können.

Ponimmobilien begleitet Sie bei der Vermarktung, den Besichtigungen und den Verhandlungen und unterstützt Sie bei der Koordination des Verkaufsprozesses.

Kann ich eine Immobilie mit bestehendem Wohnrecht verkaufen?

Ja, eine Immobilie kann grundsätzlich auch mit einem bestehenden Wohnrecht verkauft werden. Das Wohnrecht bleibt dabei in der Regel bestehen und ist vom Käufer zu beachten. Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht ist eine persönliche Dienstbarkeit und berechtigt die betreffende Person, in der vereinbarten Immobilie oder in einem bestimmten Teil davon zu wohnen.

Für den Verkauf ist deshalb entscheidend, wie das Wohnrecht ausgestaltet ist, für welchen Bereich es gilt, wie lange es besteht und ob es im Grundbuch eingetragen ist. Diese Punkte können den erzielbaren Verkaufspreis und die Zielgruppe der Käufer beeinflussen.

Eine Immobilie mit Wohnrecht kann beispielsweise gezielt an Investoren oder Käufer verkauft werden, die eine entsprechende Nutzung akzeptieren. Je nach Situation kann auch geprüft werden, ob das Wohnrecht vor dem Verkauf im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden kann.

Ponimmobilien berücksichtigt das bestehende Wohnrecht bei der Bewertung, Preisgestaltung und Vermarktungsstrategie und klärt die relevanten Unterlagen gemeinsam mit Eigentümerschaft und Notariat.

Bei der rechtlichen Beurteilung und einer allfälligen Löschung oder Änderung des Wohnrechts sollte das zuständige Notariat einbezogen werden.

Wie verkaufe ich eine geerbte Immobilie?

Eine geerbte Immobilie kann grundsätzlich verkauft werden. Vor dem Verkauf sollte jedoch zunächst geklärt werden, wer Eigentümer der Immobilie ist und wer über den Verkauf entscheiden darf.

Bei mehreren Erben entsteht in der Regel eine Erbengemeinschaft. In diesem Fall müssen die erforderlichen Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Für die Verkaufsabwicklung sind unter anderem der Erbnachweis, die Eigentumsverhältnisse und der aktuelle Grundbuchstand relevant.

Der Verkauf einer geerbten Immobilie erfolgt typischerweise in folgenden Schritten:

1. Erbschaft und Eigentumsverhältnisse klären
Zunächst werden die Erben und die Eigentumsverhältnisse geprüft. Je nach Situation sind entsprechende Unterlagen wie Erbbescheinigung, Testament oder Erbvertrag erforderlich.

2. Immobilie und Unterlagen prüfen
Wir unterstützen bei der Zusammenstellung der für den Verkauf notwendigen Unterlagen und klären beispielsweise Grundbuchangaben, bestehende Hypotheken, Dienstbarkeiten oder andere Besonderheiten der Liegenschaft.

3. Marktwert ermitteln
Anschliessend wird der aktuelle Marktwert der Immobilie ermittelt und eine geeignete Verkaufsstrategie festgelegt.

4. Vermarktung und Verkauf
Nach der Vorbereitung wird die Immobilie professionell vermarktet, Besichtigungen werden organisiert und die Verhandlungen mit potenziellen Käufern geführt.

5. Kaufvertrag und Eigentumsübertragung
Nach Einigung mit einem Käufer wird der Verkauf über das zuständige Notariat abgewickelt. Die Eigentumsübertragung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen und grundbuchrechtlichen Vorgaben.

Steuern beachten: Beim Verkauf einer geerbten Immobilie können je nach Kanton und individueller Situation steuerliche Fragen entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit der Grundstückgewinnsteuer und der Erbschaft. Die konkrete steuerliche Situation sollte deshalb frühzeitig mit dem zuständigen Steuerberater oder der zuständigen Behörde geklärt werden.

Ponimmobilien begleitet Sie auch bei geerbten Immobilien persönlich – von der ersten Bewertung und Zusammenstellung der Verkaufsunterlagen über die Vermarktung und Verhandlungen bis zur notariellen Abwicklung.

Kann ich eine Immobilie während einer Scheidung verkaufen?

Ja, eine Immobilie kann grundsätzlich auch während eines laufenden Scheidungsverfahrens verkauft werden.Entscheidend ist jedoch, wem die Immobilie gehört, welcher Güterstand besteht und ob es sich um die gemeinsame Familienwohnung handelt.

Bei einer gemeinsam gehaltenen Immobilie müssen in der Regel beide Ehegatten in den Verkaufsprozess einbezogen werden. Auch bei einer Immobilie, die nur auf einen Ehegatten eingetragen ist, können bei der Familienwohnung besondere Zustimmungserfordernisse bestehen.

Vor dem Verkauf sollten deshalb insbesondere Eigentumsverhältnisse, bestehende Hypotheken, die Aufteilung des Verkaufserlöses und allfällige Vereinbarungen im Rahmen der Trennung oder Scheidung geklärt werden.

Ponimmobilien kann den Verkaufsprozess professionell begleiten und die Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlungen koordinieren. Für die rechtliche und güterrechtliche Beurteilung empfiehlt es sich, das zuständige Notariat oder einen Rechtsberater einzubeziehen.

So kann der Verkauf auch während einer anspruchsvollen persönlichen Situation strukturiert und möglichst neutral abgewickelt werden.

Was muss ich beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses beachten?

Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses sind neben der Lage und dem baulichen Zustand insbesondere die Mieterträge, bestehenden Mietverhältnisse und zukünftigen Investitionen entscheidend. Käufer prüfen in der Regel nicht nur die Immobilie selbst, sondern auch deren wirtschaftliches Potenzial.

Vor dem Verkauf sollten deshalb insbesondere folgende Unterlagen und Punkte vorbereitet werden:

  • Mieterspiegel und bestehende Mietverträge

  • aktuelle Mietzinseinnahmen und Nebenkosten

  • Leerstände und allfällige Kündigungen

  • Grundbuchauszug und bestehende Dienstbarkeiten

  • Bau- und Gebäudeunterlagen

  • Angaben zu Renovationen und Sanierungen

  • Zustand von Heizung, Dach, Fassade und weiteren wichtigen Gebäudeteilen

  • bestehende Hypotheken und allfällige besondere Verpflichtungen

  • zu erwartender Unterhalts- und Investitionsbedarf

  • steuerliche Auswirkungen des Verkaufs

Für die Preisfindung können neben dem Sachwert insbesondere Ertragswert und Rendite eine wichtige Rolle spielen. Bei grösseren Mehrfamilienhäusern richtet sich die Vermarktung deshalb häufig gezielt an private oder institutionelle Anleger.

Ponimmobilien analysiert die relevanten Objekt- und Ertragsdaten, ermittelt eine marktgerechte Verkaufsstrategie und spricht gezielt geeignete Kaufinteressenten an. Dabei begleiten wir die Eigentümerschaft von der Bewertung über die Vermarktung und Besichtigungen bis zu den Preisverhandlungen und zum Verkaufsabschluss.

Was muss ich beim Verkauf eines Grundstücks beachten?

Beim Verkauf eines Grundstücks sind neben dem aktuellen Grundstückswert insbesondere Bebaubarkeit, Ausnützung und rechtliche Rahmenbedingungen entscheidend. Je nach Grundstück können diese Faktoren den möglichen Verkaufspreis erheblich beeinflussen.

Vor dem Verkauf sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  • Grundbuchauszug und Eigentumsverhältnisse

  • Zonierung und mögliche Ausnützung

  • Bauvorschriften und bestehende Gestaltungs- oder Quartierpläne

  • Erschliessung des Grundstücks

  • bestehende Dienstbarkeiten, Wegrechte oder Baurechte

  • allfällige bestehende Miet-, Pacht- oder Nutzungsverhältnisse

  • mögliche Altlasten oder besondere Belastungen

  • Grundstückgewinnsteuer und weitere mit dem Verkauf verbundene Kosten

Bei einem Bauland ist zudem wichtig zu prüfen, welches Nutzungspotenzial tatsächlich besteht. Ein Grundstück mit hoher Ausnützung oder interessanten Entwicklungsmöglichkeiten kann für Bauträger und Investoren besonders interessant sein.

Ponimmobilien beurteilt das Grundstück im Zusammenhang mit seiner Lage, Grösse, Nutzungsmöglichkeit und aktuellen Marktsituation und entwickelt daraus eine passende Verkaufsstrategie. Für rechtliche, steuerliche oder baurechtliche Fragen können zusätzlich Notariat, Gemeinde oder Fachspezialisten beigezogen werden.