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Grundstückgewinnsteuer

Sie haben ihr Haus mit Gewinn verkauft. Dieser Gewinn ist steuerbar.

Private Besitzer verkaufen ein Haus oder ein Stück Land oft mit Gewinn. Alle Kantone besteuern diesen Gewinn. Meistens erheben die Kantone selber die Steuern, in einigen Kantonen auch die Gemeinden. In den Kantonen ZG und ZH sind es nur die Gemeinden. Der Bund besteuert Gewinne aus dem privaten Verkauf von Grundstücken nicht. Der Verkäufer bezahlt die Steuer, nicht der Käufer. Die Höhe hängt meist vom Gewinnbetrag aus dem Verkauf sowie der Besitzesdauer ab.

Reduktion:
Kaufen Sie sich mit dem Ertrag ein neues Eigenheim? Dann wird die Zahlung der Gewinnsteuer zumindest bis zu einer bestimmten Höhe aufgeschoben. Diese hängt davon ab, wieviel Sie vom Ertrag ins neue Eigenheim investieren.

Berechnung:
Das Steueramt berechnet die Steuer. Vom Verkaufsertrag wird der ursprüngliche Kaufpreis abgezogen. Dazu kommen weitere Abzüge.