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Handänderungssteuer

Als «Handänderung» bezeichnet man den Eigentumswechsel bei Häusern und Grundstücken. Fast alle Kantone besteuern den Kauf mit der «Handänderungssteuer». Unter bestimmten Voraussetzungen kann, je nach Kanton, die Handänderungssteuer reduziert werden oder gänzlich wegfallen.

Die Steuer wird auf dem Kaufpreis berechnet und ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch. Meistens muss sie der Käufer bezahlen. In wenigen Kantonen muss auch der Verkäufer zahlen.

Der Kanton SZ erhebt keine Handänderungssteuer. Die Kantone ZH, UR, GL, ZG, SH und AG kennen keine eigentliche Handänderungssteuer, wohl aber Handänderungs- bzw. Grundbuchgebühren.

In einigen Kantonen wird sie von den Gemeinden erhoben.