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Was ist ein Schuldbrief?

Beim Papierschuldbrief (Inhaberschuldbrief/Namenschuldbrief) handelt es sich um ein verkehrsfähiges Wertpapier, das beim zuständigen Grundbuchamt errichtet und eingetragen wird. Das Pfandrecht am Grundstück kann nur geändert oder gelöscht werden, wenn der Schuldbrief dem Grundbuchamt eingereicht wird. Ist der Schuldbrief verloren gegangen, so muss er vom Gericht als kraftlos erklärt werden, was mit Zeit und Kosten verbunden ist. Wird ein getilgter, also nicht mehr mit einer Schuld (Hypothek) belasteter Papierschuldbrief nicht gelöscht, muss er unbedingt sicher aufbewahrt werden.

Beim Registerschuldbrief wird kein Wertpapier ausgestellt. Dieser entsteht mit der Eintragung im Grundbuch. 

Wichtig: Das Bezahlen der Schuld an den Gläubiger hat nicht automatisch das Erlöschen der Forderung zur Folge. Die Schuldbriefforderung besteht im Nominalwert weiter.