Wie werden Immobilien bei Erbschaft und Schenkung besteuert?
Es gilt, dass Immobilien bei Erbschaft und Schenkung immer in dem Kanton besteuert werden, in dem sie stehen. Mit näherem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben bzw. Schenker und Schenkungsempfänger sinkt auch die Steuer. Es sollte jedoch die Steuerprogression beachtet werden: Je höher der Wert der Liegenschaft, desto höher die Steuern. Besteuert werden jedoch nur das in der Liegenschaft angelegte Kapital, die Hypothekenschulden werden davon abgezogen.