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Wohneigentum im Konkubinat

Es kommt oft vor, dass Paare, verheiratet oder nicht, gemeinsam eine Wohnliegenschaft erwerben möchten. Bei Konkubinatspaaren ist es empfehlenswert gewisse Dinge, insbesondere bei gemeinsamem Immobilienbesitz, in einem Konkubinatsvertrag klar zu regeln. Dazu gehören unter anderem die Aufteilung der Kosten, die Eigentumsform (Alleineigentum, Miteigentum, Gesamteigentum), die berufliche Vorsorge und was bei einem Unfall oder Todesfall geschehen soll.