Zählen gedeckte Balkone oder Wintergarten zur Wohnfläche?
Das kommt auf den Ausbaustandard des Wintergartens an. Wenn er ganzjährig bewohnbar und auch beheizbar ist, kann er zur Wohnfläche gezählt werden. Andernfalls handelt es sich wie bei einem Balkon um eine Aussennutzungsfläche, die nicht zur Wohnfläche dazu gezählt wird.